Personensorge • Vermögenssorge • Vertretung im Rechtsverkehr
Wer handelt für mich, wenn ich dazu nicht mehr in der Lage bin?
Sowohl eine junge als auch eine ältere Person können infolge Krankheit oder Unfall plötzlich oder schleichend urteilsunfähig werden. Mit der Einführung des Kindes- und Erwachsenen-schutzrechts wurden nicht nur viele alte Zöpfe angeschnitten, es wurde die Möglichkeit der persönlichen Selbstsorge geschaffen.
Oftmals wiegen sich Personen in Sicherheit, denn sie glauben, ihre nächsten Angehörigen erhielten Auskunft und könnten für sie handeln, falls sie urteilsunfähig würden. Dies trifft leider nicht zu, denn ohne einen Vorsorgeauftrag kann es zu unschönen Auseinandersetzungen mit der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) kommen.
Eine urteilsunfähige Person benötigt jemanden, der oder die ihre Interessen wahrnimmt und alltäglich Dinge für sie regelt.
Der Vorsorgeauftrag regelt folgende Bereiche:
- die Personensorge
- die Vermögenssorge
- die Vertretung im Rechtsverkehr
Eine kürzlich durchgeführte Umfrage ergab, dass weniger als 15 % der Schweizerinnen und Schweizer einen Vorsorgeauftrag unter-schrieben haben.
Teile des Sorglospaketes:
- Vorsorgeauftrag – massgeschneidert auf Ihre persönliche Lebenssituation.
- Patientenverfügung – individuell auf Sie abgestimmt.
- Vollmachten
- Ehevertrag
- Testament
- Regelung des digitalen Nachlasses
- Regelungen für den Todesfall.
Eine massgeschneiderte Lösung gibt Ihnen Sicherheit für den Fall, dass …
Als Spezialist unterstütze und berate ich Sie individuell und erarbeite mit Ihnen zusammen eine passende Lösung.
Lassen Sie sich persönlich von mir beraten.
Ich freue mich auf Sie – René Winterstein.